Allgemeine Geschäftsbedingungen       

CUM NOBIS; eine Marke der Opath GmbH, 

Kühsteiggasse 34,

72581 Dettingen                                                                                          

Basierend auf den Empfehlungen des Bundes Deutscher Verkaufsförderer und Trainer e.V. (BDVT)

  1. Vertragsgestaltung

1.1              Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer CUM NOBIS/Opath über die beidseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.

1.2.             Die vorliegenden CUM NOBIS/Opath-Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

 

  1. Leistungen von CUM NOBIS/Opath

2.1            CUM NOBIS/Opath erbringt seine Dienstleistungen selbst, durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter.

2.2              Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainingsleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und CUM NOBIS/Opath im Einzelnen festgelegt.

2.3              CUM NOBIS/Opath erbringt Leistungen insbesondere in Form von Beratung und Seminaren auf den Gebieten der Strategie, des Managements, der Mitarbeiterführung, der Kommunikation, Organisations- und Personalentwicklung.

2.4              Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern widerspricht der Berufsethik freier Trainer und findet nicht statt. Es sei denn, dies ist

ausdrücklich vorher vereinbart und den zu trainierenden Personen bekannt.   

 

3.0              Honorare und Kosten

3.1              Das erste Kontaktgespräch durch CUM NOBIS/Opath ist unentgeltlich, sofern es in den Geschäftsräumen von CUM NOBIS/Opath stattfindet. Andernfalls trägt der Auftraggeber lediglich die Reisekosten und Spesen.

3.2              Ein Tageshonorar wird je angefangenen Tag für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart.

3.3              Für Seminare wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart.

3.4              Zusätzlich nach Absprache mit dem Auftraggeber berechnet werden der Einsatz von Materialien, Seminarräumen und Tagungstechnik.

3.5              Für Seminare an Wochenenden und/oder an gesetzlichen Feiertagen werden besondere Honorarvereinbarungen getroffen.

3.6              Reise- und Aufenthaltskosten, sowie evtl. anfallende Material- und technische Kosten werden gesondert und nach tatsächlichem Aufwand berechnet. An- und Abreisen mit dem eigenen PKW werden nach Vereinbarung des Kilometersatzes in Rechnung gestellt.

3.7              Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.8              Die vereinbarten Honorare sowie bereits entstandene Kosten werden nach Durchführung der Dienstleistung in Rechnung gestellt. Entstandene und in Rechnung gestellte Kosten sind ohne Abzug sofort zu zahlen.

3.9              Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.

 

4.0              Sicherung der Leistungen

4.1              Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht von CUM NOBIS/Opath und deren freien Mitarbeitern und Partnern an den von diesen erstellten Werken (Trainingsunterlagen usw.). Eine Vervielfältigung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung von CUM NOBIS/Opath.  Ein Mitschnitt auf Ton- oder Videobändern ist nicht gestattet.

4.2              CUM NOBIS/Opath sichert zu, dass den von ihr für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige

Rechte nicht entgegenstehen.

4.3              Der Auftraggeber informiert CUM NOBIS/Opath vor und während der vereinbarten Trainingsmaßnahmen über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.

4.4              Sollen Teile des Trainingskonzepts und/oder der Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden,

ist CUM NOBIS/Opath der Auftrag zur Koordinierung dieser Aufträge zu erteilen, um Übereinstimmungen mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen.

4.5              CUM NOBIS/Opath verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihr durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind.

4.6              CUM NOBIS/Opathtrifft die Auswahl von Materialien, Seminarhotels sowie sonstigen Dritten, die von CN zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. CN wird deren Auswahl ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung des Auftrages treffen.

4.7              CUM NOBIS/Opath ist berechtigt, ihre Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nicht anderes vereinbart wurde.

4.8              Die Teilnahme an Seminaren von CUM NOBIS/Opath erfolgt auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko der Teilnehmer.

Jegliche Haftung seitens von CUM NOBIS/Opath wird ausdrücklich ausgeschlossen.

4.9.             Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch CUM NOBIS/Opath und deren freien Mitarbeitern und Partnern wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von CUM NOBIS/Opath und deren freien Mitarbeitern und Partnern nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten  werden, ist CUM NOBIS/Opath unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin innerhalb der nächsten 12 Monate nach dem ursprünglich vereinbarten und aus oben genannten  Gründen abgesagten Termin nachzuholen. Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, so ist bei Absagen bis 12 Monate vor dem Seminartermin lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Honorars zuzüglich der anfallenden Kosten zu zahlen. Bei Absagen innerhalb von  6 Monaten vor  der Trainingsdurchführung 25 %, bis zu 3  Monaten 50 %, bis zu 4 Wochen  75 % des Honorars, danach 100 % zuzüglich Kosten gemäß Ziffer 3 zu zahlen. Das von CUM NOBIS/Opath vorbereitete Material wird dem Auftraggeber im Rahmen der Bestimmungen der Ziff. 4.1 zur Verfügung gestellt.

4.9.1 Bei offenen Seminaren und Workshops, veranstaltet durch CUM NOBIS/Opath, gelten folgende Stornofristen: die Abmeldung zu einer Veranstaltung bis zu 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin ist kostenfrei, sofern nicht bei der Anmeldebestätigung durch CUM NOBIS/Opath andere Konditionen angegeben werden. Bei einer Veranstaltungsstornierung bis zu 2 Wochen vor der Veranstaltung fallen 50 %, danach 100 % der Veranstaltungsgebühr an, sofern nicht bei der Anmeldebestätigung durch CUM NOBIS/Opath andere Konditionen angegeben werden.

 

  1. Allgemeine Bedingungen

5.1              Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Parteien getroffenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von CUM NOBIS/Opath unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

5.2              Für diese Bedingungen und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.

5.3              Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen CUM NOBIS/Opath-Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist der Sitz von CUM NOBIS/Opath.